- 254 - 1366. o. T. o. O. Die Consuln gewähren aus besonderer Gnade, dass der Mann, genannt Slepczigil, (in einer andern Aufzeichnung desselb. J. erscheint derselbe als verstümmelt) auf dem Graben vor dem Mollwitzer Thore sich eine Wohnung erbaue, jedoch unter der Bedingung, dass, wenn es der Stadt gefiele, die Wohnung abgebrochen werden solle, ohne dass eine Entschädigung für die aufgewendeten Baukosten bezahlt würde. Zum Zeichen dessen entrichtet derselbe auch keinen Erbzins. Brieger Stadtb. I. 56. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
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